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Info & AGB's

Info

Schreinerei & Menuiserie Rodheudt

König Leopold III ,12

4710-Lontzen

Belgien

Kontakt

Tel : 0032 (0)474 456 189

E-Mail : schreinerei@rodheudt.be

MWST BE 0749952827



Allgemeine Geschäftsbedingungen



 

1) Außer anderslautende schriftliche Abmachungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. 

Alle gegenteiligen Anmerkungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden.

Sie beziehen sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag.

Dem Kunden ist bewusst, dass er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen anerkennt.


2) Unsere Kostenvoranschläge bleiben zwei Wochen nach Erstellungsdatum gültig.


3) Unsere Rechnungen sind bei Erhalt sind netto zahlbar, ohne Skonto.

Auf den nicht fristgerechten bezahlten Betrag werden von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jährlich 15% Zinsen berechnet. Jeder Zahlungsverzug von Rechnungen oder Teilrechnungen ab Verfalltag wird mit einer Entschädigung von 15% mit einen Minimum von 50€ auf alle noch ausstehenden Beträge geltend gemacht, anerkannt vom Kunden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzes Artikel 1147 und 1152.

Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag werden alle Offenstände dieses Debitorenkontos sofort fällig.


4) Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend.

Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit unserer Bestätigung zustande.


5) Lieferverzögerung


 Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragspartner ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

Können wir aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin liefern, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft zugegangen ist.

Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.


6) Mängel


Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen Unternehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung in Textform einreichen.

Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.


6.1) Umsetzung der Gewährleistung


 Bei berechtigten Mängel haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.

Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


7) Anlieferung


Beim Anliefern setzen wir voraus, dass unser Fahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfahrt vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, können von uns gesondert berechnet werden .

Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen.

Treppen und Laufwege müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so stellen wir die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung.


8) Eigentumsvorbehalt 


Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. 


9) Eigentums– und Urheberrechte


An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.


10) Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise 


10.1) Wir weisen darauf hin, dass für den Werterhalt und die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer Produkte und Arbeiten unsere Auftraggeber insbesondere Folgendes beachten sollten:

– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten,

– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren,

– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zu unserem Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen uns entstehen.


10.2) Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen

(Farbe und Struktur),

insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien

(Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und ähnliches)

liegen und üblich sind.


10.3) Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster, Außentüren sowie Licht- und Sonnenschutzsystemen wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter.

Um die Raumluftqualität zu erhalten und einer Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen.

Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand unseres Auftrages ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.


10.4) Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile

(z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.


11) Farb- und Maserungsabweichungen


sowie andere wuchsbedingte Merkmale kennzeichnen den Werkstoff Holz in seiner Einmaligkeit als natürlich gewachsenen Werkstoff.

Diese Werkstoffeigenheiten sind durch uns nicht beinflussbar.

Aus diesem Grund können wir hierfür generell keine Garantie übernehmen.


12) Gerichtsstand


Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens

Gerichtbezirk Eupen

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